Die „grüne Transformation“ stellt die Unternehmen sämtlicher Branchen vor hohe Herausforderungen mit teilweise immensem Innovations- und Investitionsdruck. Zwar stehen Förderprogramme auf europäischer, bundesweiter und Landesebene zur Verfügung, doch können die politisch zugesagten Finanzmittel den notwendigen Investitionsbedarf bei Weitem nicht vollständig decken, weshalb private Kapitalströme für die Transformationsfinanzierung mobilisiert werden müssen.

Die gute Nachricht ist, dass viele Banken, Versicherungen, Private Equity und Investmentfonds „grün“ investieren wollen. Doch werden ihre Engagements durch Informationslücken häufig eingeschränkt. Denn häufig sind nachhaltige Aktivitäten kaum miteinander vergleichbar. Eine einheitliche Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten in der EU soll diese nun standardisieren. Taxonomie und das Green Bond Label stellen dabei wichtige Stellschrauben der nachhaltigen Finanzierung, der Sustainable Finance, dar.

Wie genau funktioniert Sustainable Finance?

Im Rahmen von Sustainable Finance sollen Kapitalströme in nachhaltige und grüne Projekte umgeleitet werden. Mit der Taxonomie-Verordnung wurde ein Regelwerk geschaffen, dass wirtschaftliche Tätigkeiten in „grün“ und „nicht-grün“ einteilt. Damit strebt die EU-Taxonomie an, die Identifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zu erleichtern, um die Finanzströme hin zu emissionsarmen Technologien umzuleiten und die Investitionslücke bei der Umsetzung der Klimaziele mit Hilfe des Finanzmarkts langfristig zu schließen.

Anhand dieser Klassifikation können grüne Finanzierungsinstrumente, wie „Green Bonds“, „ESG-Loans“ und „ESG-linked Loans“ entwickelt werden. Für die EU wurde ein solcher Green Bond Standard geschaffen. Die EU-Taxonomie ist zunächst für die Unternehmen relevant, für die die nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht gilt. Dazu zählen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und Versicherungen. Zusätzlich ist eine Anwendungspflicht für kleine und mittlere Unternehmen ab dem Berichtsjahr2026 geplant. Nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen sollen von der Berichterstattungspflicht weiterhin befreit bleiben.

Die EU-Taxonomie unterschiedet zwischen sechs Umweltzielen: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen. Für die Unternehmen sind drei Arten von Aktivitäten anerkannt: „Grüne“ Aktivitäten tragen unmittelbar zur Erfüllung eines oder mehrerer Umweltziele bei, Enabling-Aktivitäten unterstützen andere Aktivitäten komplementär und Transition-Aktivitäten sind solche, für die es noch keine CO2-arme Alternative gibt, die aber den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft unterstützen. So kann beispielsweise die Verwendung von Gas zur Wärmeerzeugung als Transition-Aktivität gelten, obwohl sie nicht grün im eigentlichen Sinne ist.

Die Taxonomie stellt eine Weiterentwicklung von bereits im Markt gängigen freiwilligen Standards dar, die durch eine Technical Expert Group umgesetzt wurde. Ganz unumstritten ist diese allerdings nicht, vor allem aufgrund der mangelnden Differenzierung und der drohenden Bürokratie. Die Climate Bonds Initiative begrüßt zwar die Umsetzung der EU. Aus Sicht der Initiative wurden die Bereiche Forstwirtschaft und Bioenergie allerdings nur abgeschwächt umgesetzt. Marktbeobachter sehen die Taxonomie zudem als deutlich strenger als die bisherigen freiwilligen Standards an, da ein EU Green Bond nur über die in der Taxonomie definierten Aktivitäten dieses Label bekommen kann, während die freiwilligen Standards weniger strikt waren. Im Europäischen Parlament haben die östlichen und südlichen Mitgliedsländer bemängelt, dass Erdgas nicht den Status einer Transition-Aktivität bekommen hat.

Fallen Aktivitäten in den Bereich der Taxonomie, so können diese mit dem Instrument des Green Bond finanziert werden. Hier gilt die Einschränkung „Use-of-Proceeds“: die Emissionserlöse eines Green Bonds können nicht im gesamten Unternehmen genutzt werden, sondern nur für dessen grüne Aktivitäten. Damit ist der Green Bond ein Instrument zur Finanzierung der Transformation. Denn ein Unternehmen muss die Transformation nicht abgeschlossen haben, um einen Green Bond emittieren zu können. Die Unternehmen benötigen lediglich grüne Aktivitäten, die sich mit den Emissionserlösen des Green Bond finanzieren können. Dies unterscheidet den Green Bond von Sustainability-linked Loans, die nur für bereits nachhaltige Unternehmen Finanzierungsvorteile bieten.

Wie wird die Taxonomie nun angewendet?

Bei einer Green Bond Emission müssen die Unternehmen ihre Aktivitäten zum einen auf Basis des Umsatzes aus dem Verkauf Taxonomie-konformer Produkte und Dienstleistungen offenlegen. Zusätzlich ist die Höhe der Investitionsausgaben und Betriebskosten, die im Zusammenhang mit Taxonomie-konformen geplanten oder vorhandenen Wirtschaftsaktivitäten anfallen, zu veröffentlichen. Erfüllt ein Unternehmen mit einer Aktivität noch nicht die technischen Kriterien, kann ein Investitionsplan hinsichtlich der Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen aufgestellt werden. Dieser soll die Einhaltung der Kriterien innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachweisen.

Ein einheitliches Klassifikationssystem bietet Kapitalnehmern und Kapitalgebern eine Reihe von Vorteilen. Leider ist es auch mit Bürokratie verbunden. Die Vorteile sind

  • Die bereits existierenden freiwilligen Klassifikationssysteme sind für Banken, Versicherungen und Investmentfonds nicht eindeutig vergleichbar. Sie können die Bereitschaft der Investoren hemmen, Investitionen in grüne Wirtschaftsaktivitäten über den Kapitalmarkt zu tätigen. Ein einheitliches Klassifikationssystem würde die Vergleichbarkeit verschiedener Wirtschaftsaktivitäten erleichtern und so die Finanzierung von grünen Aktivitäten ermöglichen.
  • Eine einheitliche Dokumentationspflicht und die Möglichkeit zur Emission von Green Bonds kann eine Signalwirkung für die Förderung Taxonomie-konformer nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten erzeugen. Davon können transformationswillige Unternehmen profitieren und gesamtwirtschaftlich einen wirksamen Impuls zur Schließung der Investitionslücke beim Klimaschutz leisten.
  • Auf dem Kapitalmarkt existiert eine Vielzahl verschiedener nachhaltiger Finanzprodukte, bei denen der Klimaschutzbeitrag der damit verbundenen Vermögenswerte mitunter stark abweicht. Eine einheitliche Taxonomie begrenzt das Risiko für „Green-Washing“.
  • Die Einpreisung externer Umweltkosten in die Kurse und Renditen von Finanzierungsinstrumenten wird zumindest erleichtert. Dadurch verbessert die EU-Taxonomie die Informationsbasis und erhöht die Allokationseffizienz von Kapital zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer auf dem Finanzmarkt. Sinnvoller wäre allerdings, direkt an den Emissionen anzusetzen, insbesondere eine Bepreisung von CO2-Emissionen.

 

Drohen kleinen und mittleren Unternehmen Finanzierungsnachteile?

Es stellt sich aber die Frage, für welche Unternehmen und Finanzinstitute die Taxonomie Finanzierungsvorteile bringt, und ob für kleinere und mittlere Unternehmen nicht auch Hindernisse bei der Anwendung der Taxonomie entstehen, so dass ihnen im schlimmsten Fall sogar Finanzierungsnachteile drohen.

Für die Emission einen Green Bonds gilt, wie auch für Anleihen im Allgemeinen, dass sich eine Emission aufgrund von Transaktionskosten nur für recht große Emissionsvolumina lohnt. Bei Mittelstandsanleihen sind dies Emissionsvolumina zwischen 15 und 150 Millionen Euro. Dies ist auch mit ein Grund, warum kleinere Mittelständler üblicherweise keine Anleihen emittieren und die Finanzierung über die Hausbank in Deutschland dominiert. Bei der Emission von Green Bonds nehmen die Größenvorteile der Unternehmen allerdings zu. Denn für den Green Bond gilt das Prinzip der „Use of Proceeds“, d.h. dass die Emissionserlöse nicht im ganzen Unternehmen genutzt werden dürfen, sondern nur für grüne Projekte. Für große Unternehmen ist es somit möglich, viele grüne Projekte im Unternehmen zu bündeln, und so auf die notwendige Volumengrenze für eine Anleiheemission zu kommen. Damit kann sich eine Green Bond Emission möglicherweise selbst für einen großen Mittelständler nicht mehr lohnen.

Für kleine und mittelständische Unternehmen werden sogenannte Sustainability-linked Loans angeboten, die an ein entsprechendes Rating des Unternehmens verknüpft sind. D.h., dass diese Art von Krediten nicht nach dem „Use-of-Proceeds“-Prinzip vergeben werden, sondern den Unternehmen Finanzierungsvorteile bieten, die die Transformation bereits abgeschlossen haben. Anders sieht es bei den Green Bonds aus. Diese kann auch ein Unternehmen emittieren, dass insgesamt nicht-grün ist, dass aber viele grüne Aktivitäten hat. Durch die unterschiedliche Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten stellt sich die Transformationsfinanzierung möglicherweise für die Großunternehmen einfacher dar als für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Bedeutet dies nun, dass die Taxonomie die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht bei ihrer Transformation unterstützen kann? Zu Klärung dieser Frage muss man sich einmal die großen Green Bond Emittenten im Green Bond Monitor der Deutschen Bundesbank anschauen. Auf Platz eins liegt die Europäische Investitionsbank gefolgt von der KfW Bankengruppe, über die Fördermittel zur Transformation abgerufen werden können. Dahinter liegen schon die Staaten Frankreich und Deutschland, die die eingesammelten Gelder aus der Green Bond Emission für nachhaltige Infrastrukturprojekte nutzen können. Damit kann der Green Bond also indirekt auch den kleineren Unternehmen nutzen, sofern diese Fördermittel zu ihrer Transformation abrufen.

Neben einer „Finanzierungslücke“ könnte auch eine „Rentabilitätslücke“ auftreten. Denn Unternehmen werden dann investieren, wenn ein positiver return on investment wahrscheinlich ist. Gerade bei mittel- bis längerfristigen Investitionen der Transformation bedarf es eines möglichst hohen Maßes an Planungssicherheit.

Kann NRW noch zusätzlich die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Transformation unterstützen?

Für kleinere Unternehmen wird es sehr schwierig bis unmöglich, die Emissionsvolumina für einen Green Bond zu erreichen. Damit sind sie von diesem wichtigen Instrument der Transformationsfinanzierung ausgeschlossen. Damit diese Unternehmen die Vorteile von Sustainable Finance nutzen können, bedarf es deshalb einer Finanzierungsplattform und der Stärkung der Verbriefung: Auf einer Finanzierungsplattform könnten kleine und mittelständische Unternehmen ihre grünen Projekte bündeln, welche dann zur gemeinsamen Finanzierung dieser grünen Projekte einen Green Bond emittiert und die Emissionserlöse dann an die Unternehmen weitergibt, die diese für die Finanzierung ihrer grünen Aktivitäten nutzen können. Eine andere Möglichkeit läge im Aufbau einer Verbriefungsplattform für KMU-Kredite. Hier könnte ebenfalls versucht werden ein Green Label für die Verbriefung anzustreben. Dies setzt aber voraus, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen gut über die Anwendbarkeit der Taxonomie zur Finanzierung ihrer Transformation informiert sind. In der Studie Transformation in NRW wurde deshalb der Aufbau eines Kompetenzzentrums Sustainable Finance innerhalb von Fin.Connect.NRW vorgeschlagen.


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