Das EU-Parlament hat am 3. April 2025 der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verschiebung der Anwendung der CSRD-Richtlinie sowie der Richtlinie zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten um zwei Jahre zugestimmt. Um die Verschiebung zu finalisieren, ist nun noch eine finale Zustimmung im EU-Rat erforderlich, die aber nur als Formsache gilt.


Außerdem hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAGvergangene Woche erneut das Mandat erhalten, die ESRS-Standards bis Ende Oktober 2025 zu überarbeiten. Dabei soll der Fokus darauf liegen, insgesamt weniger relevante Datenpunkte zu erheben, viele der qualitativen Datenpunkte zu reduzieren und sich stärker auf relevante, quantitative Datenpunkte zu konzentrieren. 

Wen betrifft die Verschiebung?
Die zeitliche Entlastung betrifft insbesondere Unternehmen, die nach bisherigem Plan ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmals unter die CSRD gefallen wären. Für diese Unternehmen verschiebt sich der erste verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht nun auf das Jahr 2028 (für das Geschäftsjahr 2027). Diese Entscheidung wurde im Rahmen des sogenannten „Stop-the-clock“-Vorschlags getroffen, der Teil des Omnibus-Pakets der EU-Kommission ist. Ziel dieses Pakets ist es, Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zu geben und gleichzeitig die Berichtsstandards zu überarbeiten, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Beim freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard VSME gibt es aktuell ebenfalls Entwicklungen. Hier ist angedacht, dass kleine Unternehmen bis 500 Mitarbeiter nur noch die Informationen anfordern dürfen, die in der VSME enthalten sind. Zusätzliche Informationen sollen hier nur verlangt werden, wenn sie für die Risikoanalyse notwendig sind und anders nicht beschafft werden können.

Fin.Connect.NRW rät: Jetzt die ESG-Datenstruktur aufbauen

Das Thema Nachhaltigkeit ist damit nicht vom Tisch. Die Zielsetzungen bleiben auf der Agenda und werden die Unternehmen in spätestens zwei Jahren wieder einholen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, in Ruhe Ihre ESG-Datenstruktur strategisch aufzubauen und in einem Probejahr zu testen, um in zwei Jahren fit zu sein. Ein erfolgreicher Start bis 2028 erfordert Vorlauf und klare Struktur:

1. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse jetzt angehen: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der erste Schritt zu einem tragfähigen Nachhaltigkeitsbericht. Sie hilft, relevante Themen systematisch zu identifizieren – unter Einbezug interner Prozesse und externer Erwartungen.

2. Stakeholder-Aktivierung: Für die spätere Datenerhebung müssen alle beteiligten Fachbereiche frühzeitig eingebunden, sensibilisiert und auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.

3. Pilotierung und Testlauf: Ein Probebericht im Jahr 2026 kann wertvolle Erkenntnisse liefern: Welche Daten fehlen? Welche Prozesse funktionieren? So können Unternehmen bis 2028 einen belastbaren Bericht etablieren – mit klaren Strukturen und einem eingespielten System. 


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