Warum sollte mein Unternehmen freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen?

In den kommenden Jahren wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für immer mehr Unternehmen zur Pflicht – und damit gleichzeitig auch zur Chance. Wer diese Praxis frühzeitig bei sich im Unternehmen etabliert, kann die eigene nachhaltige Entwicklung gegenüber den Stakeholdern und Kunden sichtbar machen. Dies hilft nicht nur dabei, sich als verantwortungsvoller Akteur im Wettbewerb zu positionieren, sondern bietet auch strategische Vorteile.

Wer frühzeitig plant, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schult und sich bei Bedarf externe Expertise holt, kann sich als Vorreiter in der Branche positionieren und langfristig von einer nachhaltigen Entwicklung profitieren. Auch jenseits der regulatorischen Anforderungen ist es sinnvoll, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, da die offengelegten Informationen zur Optimierung des Geschäftsmodells und der strategischen Planung genutzt werden können. Zudem können sie als Entscheidungsgrundlage für Portfoliomanagement, Unternehmensanleihen, Kreditvergabe und Investorenkommunikation dienen.

Fin.Connect.NRW bietet bereits umfassende Informationen zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung an, darunter:

Neben den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – die für einige Unternehmen im Rahmen der CSRD verpflichtend sind – gibt es zahlreiche freiwillige Standards. Unternehmen, die nicht unter die Berichtspflicht fallen oder sich zusätzlich an freiwilligen Standards orientieren, können sich von der Konkurrenz abheben und das Vertrauen der Stakeholder stärken. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ergibt sich so die Möglichkeit, sich nachhaltig zu positionieren und ihren Transformationspfad langfristig sichtbar zu machen. Neben den wettbewerblichen Vorteilen ist die freiwillige Berichterstattung aus zwei zentralen Gründen besonders relevant: 

  1. Aufbau institutioneller Strukturen: Unternehmen, die aktuell nicht berichtspflichtig sind, jedoch künftig unter den erweiterten Anwendungsbereich fallen oder in diesen hineinwachsen, profitieren davon, bereits jetzt freiwillige Berichte zu erstellen. Laut dem Sustainability Transformation Monitor 2024 unterschätzen Unternehmen, die sich bislang nicht mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst haben, den notwendigen Personalaufwand für die CSRD erheblich. Und während sich 45,5 % der Unternehmen mit Berichterfahrung gut auf die CSRD vorbereitet fühlten, waren es bei unerfahrenen Unternehmen nur 18,1 %. Die Haupthemmnisse sind dabei die Komplexität der regulatorischen und datentechnischen Anforderungen. Etablierte Plattformen und Standards bieten hier mit ihrem niedrigschwelligen Angebot wertvolle Orientierung.
  2. Trickle-down-Effekte: Auch nicht-kapitalmarktorientierte KMU werden indirekt von der CSRD betroffen sein, da große Unternehmen verstärkt Informationen von ihren Zulieferern anfordern müssen. Durch freiwillige Standards können sich KMU auf diese Anforderungen vorbereiten und den steigenden Erwartungen von Geschäftspartnern, Banken, Kunden und Investoren entsprechen.

     

Welche freiwilligen Berichtsstandards gibt es?

Es gibt verschiedene Standards, die sich hinsichtlich ihrer Zielgruppen, ihrer thematischen Schwerpunkte und ihrer Komplexität unterscheiden. Grundsätzlich lässt sich zwischen Nachhaltigkeitsrahmenwerken und -standards differenzieren: Rahmenwerke bieten prinzipienbasierte Leitlinien für die Strukturierung und Aufbereitung von Informationen. Standards enthalten detaillierte und vergleichbare Anforderungen zur Berichterstattung zu den einzelnen Themen, einschließlich Kennzahlen. Standards machen also Rahmenwerke umsetzbar. Somit ergänzen sich Rahmenwerke und Standards gegenseitig und werden in der Regel als „Gesamtpaket“ angeboten. Im Folgenden sollen sechs Rahmenwerke/Standards vorgestellt werden: 

  1. Global Reporting Initiative (GRI)
  2. Voluntary Sustainability Reporting Standards for SME (VSME)
  3. Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
  4. Sustainability and Accounting Standards Board (SABS)
  5. International Financial Reporting Standards (IFRS S1/S2)
  6. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Wichtig hierbei ist anzumerken, dass der DNK nur noch bis November 2025 als Berichtsstandard genutzt werden kann. Ab Mai 2025 werden die DNK-Plattform und -Infrastruktur schrittweise für die europäische Berichterstattung mit den ESRS und VSME angepasst. Wie der SABS und die IFRS aufzeigen, finden auch international Bemühungen zur Harmonisierung der Nachhaltigkeitsstandards statt. Beim EMAS handelt es sich zudem um ein umfassendes Umweltmanagement-System, also keinen reinen Berichtsstandard. 

1.) Global Reporting Initiative (GRI)

Die GRI ist eine Organisation, die internationale Leitlinien für Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht. Die Leitlinien eignen sich für Unternehmen aller Branchen und Größen, insbesondere aber für solche, die komplexe Wertschöpfungsketten haben und multinational tätig sind. Dabei sind die GRI-Standards der weitverbreitetste Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte: Im Jahr 2024 nutzten etwa 53 % der berichtenden Großunternehmen in Deutschland den GRI-Rahmen. Weltweit greifen bereits rund 14.000 Organisationen in über 100 Ländern auf diese Standards zurück. Die GRI-Leitlinien gliedern sich in drei Reihen:

Wie der Name bereits verrät, legen die GRI Universal Standards allgemeine Grundsätze fest, die für alle berichtenden Unternehmen verbindlich sind. Diese umfassen unter anderem Zielvorgaben, Grundkonzepte und die Anwendung des GRI, Vorgaben zur Strukturierung der Unternehmensinformationen sowie zur Durchführung der Wesentlichkeitsprüfung.

Ergänzend dazu unterstützen die GRI Sector Standards Unternehmen verschiedener Sektoren dabei, die für sie wesentlichen Datenpunkte zu identifizieren, indem sie relevante Informationen und Offenlegungen bündeln. Liegt für einen bestimmten Sektor ein GRI-Standard vor, sind die entsprechenden Unternehmen verpflichtet, diesen anzuwenden. Nur in Ausnahmefällen ist das Auslassen einzelner Angaben möglich, wenn das Unternehmen dies nachvollziehbar begründen kann. Da sich die sektorspezifischen Standards noch in der Entwicklung befinden, greifen die meisten Unternehmen derzeit auf themenspezifische Vorgaben zurück.

Diese GRI Topic Standards definieren konkrete Datenpunkte zu spezifischen Themenfeldern wie Biodiversität, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Steuern. Unternehmen berichten dabei zu ihren wesentlichen Themenfeldern – den sogenannten „material topics“, die sie mithilfe der Universal Standards ermittelt haben – können jedoch auch darüber hinausgehende Informationen bereitstellen, um beispielsweise Investoren gezielt anzusprechen.

Die Berichte lassen sich in verschiedenen Formaten, digital oder in Papierform, publizieren, sei es als eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht oder als integrierter Abschnitt im Jahresabschluss. Zur Unterstützung bietet die Global Reporting Initiative zudem zertifizierte Fortbildungen an. 

2.) Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (VSME)

Der VSME wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), einem Beratergremium der Europäischen Kommission, entwickelt und ist kompatibel mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Er ergänzt bereits etablierte freiwillige Standards wie den GRI und eignet sich besonders gut für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich schrittweise an umfassendere Berichtsanforderungen herantasten möchten. Das VSME-System ist weniger umfangreich und komplex als die ESRS und richtet sich hiermit gezielt an KMU in der EU, die ihre Nachhaltigkeitsdaten etwa für Banken oder Großkunden bereitstellen wollen. Die finale Version wurde im Dezember 2024 von der EFRAG an die EU-Kommission übermittelt. 

Die Standards sind dabei in zwei Module unterteilt: Ein Basic Module, das vor allem für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) als Zielsetzung und für den Rest als Mindeststandard konzipiert ist und elf grundlegende Aspekte aus dem ESG-Bereich abdeckt. Hinzu kommt ein Comprehensive Module, das neun weitere Berichtsangaben enthält.

Während das Basismodul allgemeine Informationen zur Berichtspraxis, Umweltkennzahlen wie Emissionen und Energieverbrauch sowie soziale Standards wie Vergütung und Gesundheitsschutz beinhaltet, erweitert das umfassende Modul den Rahmen um detaillierte Angaben zur Klimaberichterstattung, wie beispielsweise zur Emissionsreduktion, zum Schutz von Menschenrechten und zur Geschäftsaktivität in kontroversen Sektoren. Auch hier gilt das Prinzip, dass Unternehmen lediglich zu den für sie wesentlichen Themenfeldern – hier „if-applicable“-Prinzip genannt – berichten, wodurch der Aufwand reduziert wird.

3.) Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)

Das EMAS ist ein von der EU entwickelter Umweltmanagement- und Kontrollrahmen, der Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, ihre Umweltleistung systematisch zu verbessern und transparent darzustellen. Aufbauend auf der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 sieht EMAS darüber hinaus eine verpflichtende Umweltberichterstattung in Form einer validierten Umwelterklärung sowie regelmäßige externe Überprüfungen durch Umweltgutachter vor. Somit handelt es sich nicht nur um einen reinen Berichtsstandard, sondern um ein umfassendes Instrument, das Unternehmen aktiv bei der Emissionsreduktion begleitet. 

EMAS richtet sich an Organisationen aller Größen und Branchen, insbesondere an diejenigen, die einen strukturierten Ansatz im Umweltmanagement verfolgen und ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zertifizieren lassen möchten. Die Umwelterklärung umfasst dabei wesentliche Kennzahlen, etwa zum Energie- und Ressourcenverbrauch, zu Emissionen, zu Umweltzielen sowie zu Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung. Durch die enge Verzahnung mit ISO 14001 ist EMAS kompatibel mit anderen Nachhaltigkeitsstandards und bietet eine solide Grundlage für Unternehmen, die über reine Umweltaspekte hinaus auch umfassendere Nachhaltigkeitsberichte nach GRI, ESRS oder VSME erstellen möchten.

4.) Sustainability Accounting Standards Board (SASB)

Das SASB stellt branchenspezifische Standards für insgesamt 70 Branchen bereit, die sich vor allem auf Kennzahlen der nachhaltigen Finanzberichterstattung konzentrieren. Dabei orientiert sich SASB an zentralen Themen wie Umwelt, sozialem Kapital, Humankapital, Geschäftsmodell und Innovation sowie an Aspekten der Führung und Governance. Das SASB eignet sich besonders für börsennotierte Unternehmen mit US-Bezug und weist in seiner sektorspezifischen Ausrichtung Parallelen zu den GRI Sector Standards auf. Im Zuge der COP26 in Glasgow wurde das SASB in das International Sustainability Standards Board (ISSB) integriert, um international einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, wobei die SASB-Standards in diesem weiterhin Anwendung finden. 

5.) International Financial Reporting Standards (IFRS S1/S2)

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) ist ein internationales Expertengremium der IFRS Foundation, das im Jahr 2023 seine ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards, IFRS S1 und IFRS S2, veröffentlicht hat. Diese Standards zielen darauf ab, die internationalen Finanzberichtsstandards zu harmonisieren, und ermöglichen es Unternehmen, ihre nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken transparent darzulegen. Dabei wurden verschiedene bereits bestehende Standards integriert oder ersetzt – neben SASB flossen auch Vorgaben der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) sowie des Climate Disclosure Standards Board (CDSB) ein.

Während IFRS S1 die allgemeinen Vorschriften zur Erstellung und Strukturierung der Finanzinformationen beschreibt, konkretisiert IFRS S2 die Anforderungen an die Offenlegung klimabezogener Chancen und Risiken. Derzeit bestehen in der EU keine gesetzlichen Pflichten zur Anwendung von IFRS S1/S2 – sie sind jedoch für kapitalmarktorientierte Unternehmen international relevant.  

6.) Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der DNK war lange ein bewährtes Instrument zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für deutsche Unternehmen jeder Größe, insbesondere jedoch für den Mittelstand. Im Jahr 2024 nutzten knapp 44 % der berichtenden mittelgroßen Unternehmen in Deutschland den DNK. Ursprünglich 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt, umfasste der Kodex 20 Kriterien in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie, Soziales sowie Governance und Management.

Seit 2024 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Weiterentwicklung des DNK, der kompatibel mit relevanten politischen Rahmenwerken wie der EU-Taxonomie, den ESRS und dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist. Für das Jahr 2025 wird der DNK grundlegend umgebaut und durch eine kostenfreie digitale Plattform ersetzt, über die künftig CSRD- und VSME-Berichte erstellt werden können.

Ergänzend dazu sollen eine DNK-Checkliste für die ESRS sowie der DNK Sustainability Campus deutsche Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten unterstützen. Die DNK-Erklärungen der vergangenen Berichtsjahre verbleiben dabei als Datenmanagementsystem und Orientierungshilfe in der DNK-Datenbank.

 

Wo finde ich weitere Informationen und Unterstützung?

In der Regel sind die freiwilligen Standards sowie weitere Informationsangebote kostenfrei auf der Website der entsprechenden Organisation zu finden. Einige Anbieter wie die Global Reporting Initiative oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bieten auch eigene Fortbildungen und Kurse zu den Standards an. Wer jedoch Schwierigkeiten mit dem Bericht hat – etwa, weil der Bericht erstmals geschrieben wird – sollte nicht zögern, sich externe Beratung zu holen. Diese unterstützt Unternehmen dabei, die Berichtsstandards anzuwenden und Daten zu verifizieren. 

Allgemeine Informationsangebote

  • Die IHK Nordrhein-Westfalen bietet verschiedene Lehrgänge und Seminare mit Zertifizierung zu den Themen Nachhaltigkeit und Mobilität an.
  • DAU-Datenbank für Umweltgutachter in Deutschland
  • Der ecoFinder der IHK hilft dabei, deutsche Unternehmen aus der Umwelt- und Energiebranche, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitsberatungen, zu finden.
  • Mit Ecoflex lassen sich Emissionen und Umweltkennzahlen für industrielle Güter und Dienstleistungen erfassen.
  • Substain-Software für ESG-Reporting und Nachhaltigkeitsmanagement

European Sustainability Reporting Standards

Global Reporting Initative

Voluntary Sustainability Reporting Standards for SME

Eco-Management and Audit Scheme 

Sustainability Accounting Standards Board

International Financial Reporting Standards

Deutscher Nachhaltigkeitskodex


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