Aktueller Stand der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und Synergien aus weiteren Offenlegungsvorschriften, wie CSDDD, LkSG und EUDR

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie Offenlegungspflichten aus weiteren regulatorischen Anforderungen verändern die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aller Größenordnungen grundlegend. An die künftigen Nachhaltigkeitsberichte werden detailreiche inhaltliche Anforderungen gestellt. Auch vor dem Hintergrund der künftig verbindlichen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer müssen Unternehmen sich fortan mit diesem Themenkreis stärker auseinanderzusetzen.

Dies wird auch dazu führen, dass Unternehmen ihren Daten- und Informationsbestand überprüfen und erweitern müssen. Dabei wird regelmäßig die Frage aufkommen, wo und wie sie zusätzlich erforderliche Informationen erlangen können und wie sie Synergien aus den unterschiedlichsten Offenlegungspflichten aus anderen einschlägigen Gesetzen, wie etwa dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUR) oder der EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (CSDDD) nutzen können.

Auch nicht direkt unter die Berichtspflicht fallende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können sich mit vermehrten Anfragen größerer Unternehmen konfrontiert sehen oder sich entscheiden, einen eigenen – unter Umständen freiwilligen - Bericht zu erstellen. Dabei können für KMU künftig auch freiwillige Berichtstandards eine größere Rolle spielen.  

 

Aber wie kann den Unternehmen - insbesondere auch den KMU - die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelingen?

Mit diesem Webinar am 10. Februar von 13.30 bis 15.30 Uhr möchte das IHK-Netzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ über die aktuellen Entwicklungen zur CSRD in Deutschland und der Europäischen Union informieren sowie Impulse zur Umsetzung - auch anhand eines Unternehmensbeispiels - geben.

Zudem wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) die Weiterentwicklung des DNK vom freiwilligen Transparenzstandard hin zum kostenfreien Unterstützungstool zur CSRD-konformen Berichterstattung für Unternehmen aller Branchen und Größen vorstellen.  Die Weiterentwicklung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt.

Letztlich wird auch diskutiert, wie man sich einem einheitlichen Reporting / Datenmanagement vor dem Hintergrund der Fülle an Berichtspflichten nähern kann und ob Synergien aus den unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen genutzt werden könnten.
 


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